Wohnungssuche für Mitglieder und Genossenschaftskinder
Sie sind bereits Mitglied der GeWoSüd oder Genossenschaftskind und auf der Suche nach einer Wohnung oder möchten Ihre wechseln? Dann haben Sie hier die Möglichkeit in einem Formular alle Informationen zu Ihrer Wunschwohnung sowie Ihrer Person anzugeben.
So funktioniert’s!
Bitte beachten Sie unsere Vergaberichtlinien, die Sie in verkürzter Form für Mitglieder und Genossenschaftskinder auf dieser Seite einsehen können und in Gänze im Downloadbereich oder hier finden.
Wohnungsangebote und weitergehende Daten sind nur für den jeweiligen Bewerber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Nichtbeachtung kann zur Löschung des Wohnungsgesuchs führen.
Sie sind Mitglied bei der GeWoSüd und auf der Suche nach einer Wohnung oder möchten Ihre Wohnung wechseln? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular mit allen Informationen zu Ihrer Wunschwohnung sowie Ihrer Person aus.
Bitte beachten Sie einen Auszug aus unseren Vergaberichtlinien:
Die Bruttowarmmiete sollte nicht mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.
Sobald eine Wohnung zugewiesen wurde, wird das Gesuch gelöscht.
Bitte sehen Sie von Mehrfacheingaben ab – dies führt zu keinem schnelleren Erfolg.
Ihr Gesuch können Sie jederzeit selbst Ihren persönlichen Anforderungen anpassen. Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Wartezeit.
Wir behalten uns vor, Ihr Gesuch bei 20 Ablehnungen und / oder Nichtrückmeldungen zu löschen. Sie werden darüber von uns informiert.
Ihr Wohnungsgesuch ist 12 Monate lang aktiv. Sie werden vor Ablauf von uns informiert und können Ihr Gesuch dann entsprechend verlängern.
Sie sind Kind eines unserer Mitglieder, noch im Kindergeldbezug und möchten bei der GeWoSüd Ihre eigene Wohnung beziehen? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular mit allen Informationen zu Ihrer Wunschwohnung sowie Ihrer Person aus.
Bitte beachten Sie einen Auszug aus unseren Vergaberichtlinien:
Kinder von Mitgliedern werden bei der Wohnungsvergabe wie Mitglieder behandelt, auch wenn sie selbst noch keine Mitglieder sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind mindestens 17 Jahre alt ist und noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Sollte ein Genossenschaftskind jünger als 17 Jahre alt sein oder ist der Kindergeldanspruch länger als ein Jahr verwirkt, wird das Gesuch gelöscht. Gleiches gilt, wenn fünf angebotene Wohnungen, die den Wunschkriterien entsprechen, abgelehnt werden oder keine Rückmeldung erfolgt. In diesem Fall kann sich das Genossenschaftskind erneut als „Nichtmitglied“ registrieren, falls weiterhin Interesse an einer Wohnung der GeWoSüd besteht. Die Bevorzugung als Genossenschaftskind ist dann verwirkt.
Als Beginn der Wartezeit wird hier der Tag des 17. Geburtstages gewertet.
Damit die Wartezeit korrekt erfasst wird, ist es erforderlich, dass nach Eingabe des Wohnungsgesuchs eine kurze Mitteilung per E‑Mail an
Bei Erwerb einer Mitgliedschaft während oder nach Ende der Eigenschaft als „Genossenschaftskind“ beginnt die Wartezeit neu, mit dem Beginn der Mitgliedschaft.
Die Bruttowarmmiete sollte nicht mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.
Sobald eine Wohnung zugewiesen wurde, wird das Gesuch gelöscht.
Bitte sehen Sie von Mehrfacheingaben ab – dies führt zu keinem schnelleren Erfolg.
Ihr Gesuch können Sie jederzeit selbst Ihren persönlichen Anforderungen anpassen. Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Wartezeit.
Ihr Wohnungsgesuch ist 12 Monate lang aktiv. Sie werden vor Ablauf von uns informiert und können Ihr Gesuch dann entsprechend verlängern.