Wohnungs­suche für Mitglieder und Genos­sen­schafts­kinder

Sie sind bereits Mitglied der GeWoSüd oder Genos­sen­schafts­kind und auf der Suche nach einer Wohnung oder möchten Ihre wech­seln? Dann haben Sie hier die Möglich­keit in einem Formular alle Infor­ma­tionen zu Ihrer Wunsch­woh­nung sowie Ihrer Person anzu­geben.

So funktioniert’s!

Bitte beachten Sie unsere Verga­be­richt­li­nien, die Sie in verkürzter Form für Mitglieder und Genos­sen­schafts­kinder auf dieser Seite einsehen können und in Gänze im Down­load­be­reich oder hier finden.

Wohnungs­an­ge­bote und weiter­ge­hende Daten sind nur für den jewei­ligen Bewerber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiter­ge­geben werden. Eine Nicht­be­ach­tung kann zur Löschung des Wohnungs­ge­suchs führen.

Sie sind Mitglied bei der GeWoSüd und auf der Suche nach einer Wohnung oder möchten Ihre Wohnung wech­seln? Dann füllen Sie bitte das nach­fol­gende Formular mit allen Infor­ma­tionen zu Ihrer Wunsch­woh­nung sowie Ihrer Person aus.

Bitte beachten Sie einen Auszug aus unseren Verga­be­richt­li­nien:

  • Die Brut­to­warm­miete sollte nicht mehr als 40 Prozent des Netto­haus­halts­ein­kom­mens ausma­chen.
  • Sobald eine Wohnung zuge­wiesen wurde, wird das Gesuch gelöscht.
  • Bitte sehen Sie von Mehr­fach­ein­gaben ab – dies führt zu keinem schnel­leren Erfolg.
  • Ihr Gesuch können Sie jeder­zeit selbst Ihren persön­li­chen Anfor­de­rungen anpassen. Anpas­sungen haben keinen Einfluss auf die Warte­zeit.
  • Wir behalten uns vor, Ihr Gesuch bei 20 Ableh­nungen und / oder Nicht­rück­mel­dungen zu löschen. Sie werden darüber von uns infor­miert.
  • Ihr Wohnungs­ge­such ist 12 Monate lang aktiv. Sie werden vor Ablauf von uns infor­miert und können Ihr Gesuch dann entspre­chend verlän­gern.

Sie sind Kind eines unserer Mitglieder, noch im Kinder­geld­bezug und möchten bei der GeWoSüd Ihre eigene Wohnung beziehen? Dann füllen Sie bitte das nach­fol­gende Formular mit allen Infor­ma­tionen zu Ihrer Wunsch­woh­nung sowie Ihrer Person aus.

Bitte beachten Sie einen Auszug aus unseren Verga­be­richt­li­nien:

  • Kinder von Mitglie­dern werden bei der Wohnungs­ver­gabe wie Mitglieder behan­delt, auch wenn sie selbst noch keine Mitglieder sind. Voraus­set­zung dafür ist, dass das Kind mindes­tens 17 Jahre alt ist und noch Anspruch auf Kinder­geld besteht. Sollte ein Genos­sen­schafts­kind jünger als 17 Jahre alt sein oder ist der Kinder­geld­an­spruch länger als ein Jahr verwirkt, wird das Gesuch gelöscht. Glei­ches gilt, wenn fünf ange­bo­tene Wohnungen, die den Wunsch­kri­te­rien entspre­chen, abge­lehnt werden oder keine Rück­mel­dung erfolgt. In diesem Fall kann sich das Genos­sen­schafts­kind erneut als „Nicht­mit­glied“ regis­trieren, falls weiterhin Inter­esse an einer Wohnung der GeWoSüd besteht. Die Bevor­zu­gung als Genos­sen­schafts­kind ist dann verwirkt.
  • Als Beginn der Warte­zeit wird hier der Tag des 17. Geburts­tages gewertet.
  • Damit die Warte­zeit korrekt erfasst wird, ist es erfor­der­lich, dass nach Eingabe des Wohnungs­ge­suchs eine kurze Mittei­lung per E‑Mail an 
  • Bei Erwerb einer Mitglied­schaft während oder nach Ende der Eigen­schaft als „Genos­sen­schafts­kind“ beginnt die Warte­zeit neu, mit dem Beginn der Mitglied­schaft.
  • Die Brut­to­warm­miete sollte nicht mehr als 40 Prozent des Netto­haus­halts­ein­kom­mens ausma­chen.
  • Sobald eine Wohnung zuge­wiesen wurde, wird das Gesuch gelöscht.
  • Bitte sehen Sie von Mehr­fach­ein­gaben ab – dies führt zu keinem schnel­leren Erfolg.
  • Ihr Gesuch können Sie jeder­zeit selbst Ihren persön­li­chen Anfor­de­rungen anpassen. Anpas­sungen haben keinen Einfluss auf die Warte­zeit.
  • Ihr Wohnungs­ge­such ist 12 Monate lang aktiv. Sie werden vor Ablauf von uns infor­miert und können Ihr Gesuch dann entspre­chend verlän­gern.

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